Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen “ (im folgenden AGB genannt) gelten für Verträge zwischen der Vensilio Unternehmens- und Personalberatung e.K., (im folgenden „Vensilio“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Allgemeines
Verträge mit Vensilio werden ausschließlich zu diesen AGB abgeschlossen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
Existiert keine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und Vensilio, stellt die Vorstellung eines von Vensilio vorgestellten Bewerbers zum Gespräch mit dem Kunden eine Annahme der AGB dar.
Honorar Unternehmensberatung
Der Kunde hat die Leistungen von Vensilio – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei Vensilio geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Reisekosten, Tagesspesen etc. zu vergüten.
Vensilio ist berechtigt, vom Kunden für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
Vensilio darf die Leistungen selbst erbringen oder durch Dritte erbringen lassen. Sollte ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einer durch Vensilio vermittelten Firma geschlossen werden, wird eine Vermittlungsprovision i.H.v. 15% des Nettoauftragswerts fällig.
Honorar Personalberatung
Das Honorar richtet sich nach der im Vertrag vereinbarten Höhe. Liegt keine Vereinbarung vor, ist eine Provision in Höhe von 35% des Jahreszieleinkommens bei 100% Zielerreichung des vermittelten Arbeitnehmers fällig. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich das Jahreszieleinkommen insbesondere aus den 12 Monatsgehältern zuzüglich eines etwaigen 13. und 14. Monatsgehaltes, Boni, Provisionen und anderer geldwerter Vorteile, unabhängig davon, wie diese Zusatzleistungen benannt werden (Prämie, Gratifikation, Weihnachtsgeld) und unabhängig davon, ob sie freiwillig bezahlt werden.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Das Honorar wird wie folgt fällig: Eine erste Rate wird unmittelbar nach Erteilung des Auftrags fällig (25 % des vereinbarten Honorars). Die zweite Rate (ebenfalls 25 % des vereinbarten Honorars) wird nach der Präsentation dreier Kandidaten fällig. Mit Zustandekommen eines Vertrages zwischen Auftraggeber und einem der Kandidaten wird das Honorar in voller Höhe fällig.
Reisekosten und Barauslagen des Bewerbers trägt der Auftraggeber.
Stellt der Auftraggeber einen Bewerber, der ihm ursprünglich durch Vensilio vorgestellt wurde, einem Dritten vor, und kommt zwischen dem Bewerber und diesem Dritten innerhalb von 24 Monaten nach dem ersten Vorstellungstermin zwischen Bewerber und Auftraggeber ein Arbeitsvertrag zustande, ist der Kunde zur Zahlung des ursprünglich mit Vensilio vereinbarten Honorars verpflichtet.
Fälligkeit
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug geraten, so werden ab dem 14. Tag nach Eintritt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.
Anzeigepflicht
Der Auftraggeber wird Vensilio unverzüglich anzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat.
Ferner wird er den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem von Vensilio vorgestellten oder einem anderen Bewerber von Vensilio unverzüglich nach Zustandekommen eines Vertrages schriftlich unter Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrags anzeigen.
Laufzeit und Kündigung
Der jeweilige Personalberatungsauftrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von Vensilio vorgestellten Kandidaten nach Kündigung des Personalberatungsauftrages zustande, so hat der Auftraggeber das vereinbarte Honorar an Vensilio zu zahlen.
Datenschutz
Bewerberdossiers, die dem Auftraggeber durch Vensilio zugestellt werden, bleiben Eigentum der Bewerber. Alle Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Beendigung des jeweiligen Vermittlungsauftrages an Vensilio zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist untersagt.
Vensilio holt vor jeder Versendung von Bewerbungsunterlagen das ausdrückliche Einverständnis des jeweiligen Bewerbers ein. Wird die Zustimmung zur Weiterleitung versagt, besteht kein Anspruch auf Übermittlung der Bewerbungsunterlagen.
Alle dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Personalvermittlung durch die Vensilio bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen über die zur Vermittlung vorgeschlagenen Bewerber sind streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber hat eventuelle Sperrvermerke der Bewerber unbedingt zu berücksichtigen.
Vensilio verpflichtet sich, alle ihr im Zusammenhang mit der Personalberatung bekannt werdenden Informationen über den Auftraggeber und dessen Unternehmen streng vertraulich zu behandeln.
Haftung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von Vensilio empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Vensilio die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
Vensilio kann keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen und sonstigen Informationen über die Kandidaten übernehmen.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Prüfung von Referenzen (einschließlich der Bestätigung von beruflichen oder akademischen Qualifikationen) und wird sich von der Eignung eines Bewerbers überzeugen, bevor er einen Vertrag mit dem Bewerber eingeht oder abschließt. Vensilio übernimmt für die Eignung eines dem Kunden vorstellten Bewerbers keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr.
Die Haftung von Vensilio und von Dritten, die im Auftrag von Vensilio handeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden, die Vensilio oder Dritte, die im Auftrag von Vensilio handeln, versursachen.
Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die Parteien werden ungültige Bestimmungen durch solche gültigen ersetzen, die den wirtschaftlich gewollten möglichst nahe kommen.
Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Vensilio in Moosburg.
Änderungen und Ergänzungen der zwischen Vensilio und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Stand der AGB vom 26.01.2016